Publikationsrichtlinien

Publikationsrichtlinien Woche-Pass AG
Sursee, 1. Oktober 2026


1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Publikationsrichtlinien regeln, welche Inserate, Werbeanzeigen, Publireportagen, Kleinanzeigen und sonstigen kommerziellen Inhalte von der Woche-Pass AG publiziert werden können.

Sie gelten für sämtliche gedruckten und digitalen Publikationskanäle der Woche-Pass AG und ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ein Anspruch auf Publikation besteht nicht. Die Woche-Pass AG entscheidet nach eigenem Ermessen über die Annahme, Ablehnung, Änderung, Sistierung oder Entfernung eines Inserates.


2. Grundsätze

Inserate müssen:

  • den gesetzlichen Vorschriften entsprechen;
  • wahrheitsgemäss, transparent und verständlich sein;
  • den kommerziellen Absender klar erkennen lassen;
  • die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte Dritter respektieren;
  • frei von irreführenden, täuschenden oder diskriminierenden Aussagen sein;
  • über die erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken- und Bildrechte verfügen;
  • mit den publizistischen und geschäftlichen Grundwerten der Woche-Pass AG vereinbar sein.

Werbliche Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Inserate dürfen nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um einen redaktionellen Beitrag der Woche-Pass AG.


3. Nicht publizierbare Inserate

Die Woche-Pass AG publiziert insbesondere keine Inserate aus den folgenden Bereichen oder mit den folgenden Inhalten:


3.1 Erotik und sexuelle Dienstleistungen

Nicht publiziert werden:

  • Inserate für Erotik-Börsen;
  • Inserate für sexuelle oder erotische Dienstleistungen;
  • Kontaktanzeigen mit überwiegend sexuellem oder eindeutig anstössigem Inhalt;
  • Werbung für pornografische Inhalte, Plattformen oder Veranstaltungen;
  • Darstellungen, Texte oder Angebote, welche Personen sexualisieren, entwürdigen oder ausbeuten.

3.2 Multilevel- und Networkmarketing

Nicht publiziert werden Inserate für:

  • Multilevel-Marketing;
  • Networkmarketing;
  • Strukturvertriebe mit überwiegendem Fokus auf die Anwerbung weiterer Teilnehmender;
  • schneeballsystemartige Geschäfts-, Vertriebs- oder Verdienstmodelle;
  • Angebote, bei denen Einkommensmöglichkeiten hauptsächlich von der Rekrutierung weiterer Personen oder von finanziellen Vorleistungen abhängen;
  • Inserate mit unrealistischen oder nicht nachvollziehbaren Verdienstversprechen.

Dies gilt unabhängig davon, ob das betreffende Modell rechtlich ausdrücklich als Schneeballsystem qualifiziert wird.


3.3 Rechtswidrige Angebote

Nicht publiziert werden Inserate, welche:

  • rechtswidrige Waren, Dienstleistungen oder Handlungen anbieten oder fördern;
  • zu Straftaten oder zur Umgehung gesetzlicher Vorschriften auffordern;
  • gefälschte, gestohlene oder widerrechtlich erworbene Produkte anbieten;
  • gegen Vorschriften des Lauterkeits-, Konsumenten-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechts verstossen;
  • behördliche Bewilligungen voraussetzen, ohne dass die erforderlichen Bewilligungen nachgewiesen werden können.

3.4 Täuschung, Betrug und unseriöse Geschäftsmodelle

Nicht publiziert werden:

  • betrügerische, irreführende oder bewusst unvollständige Angebote;
  • Inserate mit falschen Identitäten, erfundenen Referenzen oder vorgetäuschten Privatpersonen;
  • Gewinn-, Anlage- oder Verdienstversprechen, die nicht nachvollziehbar belegt werden können;
  • Angebote mit verschleierten Kosten, Abonnements, Folgeverpflichtungen oder finanziellen Risiken;
  • Inserate, die primär der Beschaffung persönlicher Daten dienen;
  • Phishing-Angebote oder Inserate mit verdächtigen Links und Kontaktmöglichkeiten;
  • Angebote, bei denen der begründete Verdacht auf betrügerische Absichten besteht.

3.5 Diskriminierende, menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Inhalte

Nicht publiziert werden Inserate, welche:

  • Personen oder Personengruppen diskriminieren, herabsetzen oder ausgrenzen;
  • rassistische, antisemitische, extremistische oder menschenverachtende Inhalte enthalten;
  • Hass, Gewalt oder Drohungen fördern oder verharmlosen;
  • aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder vergleichbaren persönlichen Merkmalen ungerechtfertigt benachteiligen;
  • die Menschenwürde oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

Sachlich und rechtlich begründete Anforderungen, beispielsweise in Stellen- oder Wohnungsinseraten, bleiben vorbehalten.


3.6 Gefährliche oder besonders regulierte Produkte und Dienstleistungen

Nicht oder nur nach ausdrücklicher Prüfung publiziert werden Inserate für:

  • Waffen, Waffenzubehör, Munition oder vergleichbare gefährliche Gegenstände;
  • illegale Drogen, nicht zugelassene Substanzen oder entsprechende Konsumutensilien;
  • rezeptpflichtige oder nicht zugelassene Medikamente;
  • gesundheitsgefährdende Produkte;
  • Glücksspiele, Wetten oder Gewinnspiele ohne erforderliche Bewilligung;
  • Finanz-, Anlage-, Kredit- oder Versicherungsangebote ohne transparenten Anbieter und gegebenenfalls erforderliche Bewilligung;
  • Produkte oder Dienstleistungen, deren Bewerbung gegenüber Minderjährigen verboten oder besonders eingeschränkt ist.

Die Woche-Pass AG kann vor einer Publikation Bewilligungen, Zulassungen oder andere Nachweise verlangen.


3.7 Verletzung von Rechten Dritter

Nicht publiziert werden Inserate, bei denen:

  • Texte, Bilder, Logos, Marken oder andere Inhalte ohne die erforderlichen Rechte verwendet werden;
  • Personen ohne ihre Zustimmung abgebildet oder namentlich genannt werden;
  • private Kontaktdaten Dritter ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden;
  • Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen offengelegt werden;
  • Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzt werden.

4. Besondere Vorgaben für Partnervermittlungen

Inserate von gewerblichen Partnervermittlern, Partnervermittlungsagenturen, Datingplattformen oder vergleichbaren Dienstleistungsanbietern müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein.

Der gewerbliche Anbieter muss im Inserat klar erkennbar sein. Mindestens erforderlich sind:

  • die Bezeichnung des Unternehmens oder der Agentur;
  • eine transparente Kontakt- oder Informationsmöglichkeit zum verantwortlichen Anbieter.

Gewerbliche Partnervermittler dürfen keine Selbstinserate von Privatpersonen imitieren. Insbesondere unzulässig sind:

  • Inserate in der Ich-Form, die den Eindruck erwecken, eine konkrete Privatperson suche selbstständig eine Partnerschaft;
  • erfundene oder symbolische Personenprofile ohne entsprechende Kennzeichnung;
  • Bilder von Modellen oder Drittpersonen, die als tatsächlich partnersuchende Personen dargestellt werden;
  • Formulierungen, die eine persönliche Kontaktaufnahme mit einer dargestellten Person versprechen, obwohl zunächst eine Vermittlungsagentur kontaktiert wird.

Die Woche-Pass AG kann weitergehende Angaben oder Nachweise zur Identität des Anbieters und zu den dargestellten Personen verlangen.


5. Besondere Vorgaben für Inserate betreffend Hunde

Wer einen Hund öffentlich zum Verkauf, zur Vermittlung oder zur sonstigen Abgabe anbietet, muss im Inserat mindestens folgende Angaben vollständig und schriftlich aufführen:

  • Vorname und Name der Anbieterin oder des Anbieters;
  • vollständige Adresse der Anbieterin oder des Anbieters;
  • Herkunftsland des Hundes;
  • Zuchtland des Hundes.

Diese Angaben sind gemäss Art. 76a der Tierschutzverordnung zwingend. Die Woche-Pass AG ist als Verlegerin verpflichtet, für die Vollständigkeit dieser Angaben zu sorgen.

Inserate mit fehlenden, unvollständigen, offensichtlich falschen oder widersprüchlichen Angaben werden nicht publiziert beziehungsweise bis zur Klärung sistiert.


6. Stellen-, Immobilien- und Geschäftsangebote

Stellen-, Immobilien- und Geschäftsangebote müssen die wesentlichen Bedingungen transparent darstellen.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • fingierte Stellenangebote, die tatsächlich der Anwerbung für ein Vertriebssystem dienen;
  • Stellenangebote mit kostenpflichtigen Vorleistungen, ohne dass diese klar ausgewiesen und sachlich begründet sind;
  • diskriminierende Stellen- oder Wohnungsinserate;
  • Immobilienangebote ohne Berechtigung zur Vermietung oder Veräusserung;
  • Lockangebote für nicht verfügbare Stellen, Objekte, Produkte oder Dienstleistungen;
  • Inserate, deren tatsächlicher Zweck lediglich darin besteht, Kontaktdaten zu sammeln.

7. Politische, religiöse und weltanschauliche Werbung

Politische, religiöse oder weltanschauliche Inserate müssen den verantwortlichen Absender eindeutig erkennen lassen.

Nicht publiziert werden Inhalte, welche:

  • den Auftraggeber oder die Finanzierung verschleiern;
  • nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthalten;
  • Personen diffamieren oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen;
  • Hass, Ausgrenzung oder Gewalt fördern;
  • demokratische Prozesse durch Täuschung oder Identitätsverschleierung beeinflussen sollen.

Die Woche-Pass AG kann politische, religiöse oder weltanschauliche Werbung auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.


8. Gestaltung und Kennzeichnung

Die Woche-Pass AG kann verlangen, dass ein Inserat mit einem Hinweis wie «Anzeige», «Werbung», «Publireportage», «gesponserter Inhalt» oder einer vergleichbaren Kennzeichnung versehen wird.

Inserate dürfen:

  • Gestaltung, Schriftbild oder Erscheinungsbild redaktioneller Beiträge nicht täuschend nachahmen;
  • keine falschen Gütesiegel, Auszeichnungen oder Zertifizierungen verwenden;
  • keine Logos oder Bezeichnungen von Behörden, Medienunternehmen oder anderen Organisationen verwenden, wenn dadurch eine nicht bestehende Unterstützung oder Partnerschaft vorgetäuscht wird;
  • keine irreführenden Schaltflächen, Systemmeldungen oder redaktionellen Elemente imitieren.

9. Prüfungs- und Nachweispflicht

Die Woche-Pass AG ist nicht verpflichtet, jedes Inserat umfassend rechtlich oder inhaltlich zu überprüfen. Sie kann jedoch jederzeit zusätzliche Informationen und Nachweise verlangen, insbesondere:

  • Identitäts- und Adressnachweise;
  • Handelsregisterauszüge;
  • Bewilligungen und Zulassungen;
  • Nachweise über Berufsqualifikationen;
  • Nachweise über Urheber-, Bild-, Marken- oder Nutzungsrechte;
  • Belege für Preis-, Leistungs-, Wirkungs- oder Verdienstangaben;
  • Angaben zur tatsächlichen Auftraggeberin oder zum tatsächlichen Auftraggeber.

10. Änderungen, Ablehnung und Entfernung

Die Woche-Pass AG kann Inserate vor oder nach der Publikation:

  • redaktionell oder gestalterisch anpassen;
  • mit einer Kennzeichnung oder einem Hinweis ergänzen;
  • zur Überarbeitung zurückweisen;
  • sistieren;
  • ohne Publikation ablehnen;
  • nachträglich entfernen.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • ein Verstoss gegen diese Richtlinien oder die AGB vorliegt;
  • rechtliche oder reputationsbezogene Risiken bestehen;
  • Beschwerden oder nachvollziehbare Hinweise Dritter eingehen;
  • die Identität oder Seriosität des Auftraggebers nicht ausreichend festgestellt werden kann;
  • sich der Inhalt, das Angebot oder die verlinkte Zielseite nachträglich verändert;
  • das Inserat nicht mit den publizistischen oder geschäftlichen Grundwerten der Woche-Pass AG vereinbar ist.

Eine frühere Publikation gleicher oder ähnlicher Inserate begründet keinen Anspruch auf eine erneute Publikation.


11. Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für:

  • die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben;
  • die Rechtmässigkeit des Inserates und des beworbenen Angebots;
  • die erforderlichen Bewilligungen und Zulassungen;
  • die Einhaltung der Rechte Dritter;
  • die Inhalte verlinkter Webseiten, Kontaktformulare und weiterer Angebote;
  • die korrekte Kennzeichnung kommerzieller oder gewerblicher Inhalte.

Der Auftraggeber hat die Woche-Pass AG über wesentliche Änderungen des Angebots unverzüglich zu informieren.


12. Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Publikationsrichtlinien ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Woche-Pass AG. Bei Widersprüchen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zwingende gesetzliche Bestimmungen vor.

Es gilt die jeweils auf der Website der Woche-Pass AG publizierte Fassung dieser Richtlinien.